Einführung der Förderrichtlinie für Vereine in der Gemeinde Morbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Morbach hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 die Förderrichtlinie für Vereine in der Gemeinde Morbach beschlossen. Die Richtlinie tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Mit der Einführung der Förderrichtlinie verfolgt die Gemeinde Morbach das Ziel, ehrenamtlich getragene Vereine finanziell zu unterstützen und damit das Vereinsleben nachhaltig zu stärken. Gefördert werden insbesondere Vereine aus den Bereichen Sport, Musik, soziales Engagement, Brauchtumspflege sowie Kunst und Kultur. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Jugendarbeit, gemeinwohlorientierter Angebote und der Erhaltung regionaler Traditionen.
Förderberechtigt sind rechtsfähige, in der Gemeinde Morbach ansässige Vereine mit gemeinnützigem Zweck. Nicht förderfähig sind privatwirtschaftliche Unternehmen, politische Parteien sowie Vereine ohne gemeinnützigen Zweck.
Die Förderung erfolgt in Form laufender Zuschüsse für die Vereinsarbeit. Grundlage der Berechnung ist ein fester Sockelbetrag entsprechend der jeweiligen Vereinsart sowie ein zusätzlicher Betrag je gemeldetem Mitglied.
Die Sockelbeträge betragen:
- Sportvereine: 200,00 Euro
- Musikvereine: 500,00 Euro
- Soziale Vereine: 300,00 Euro
- Vereine der Brauchtumspflege: 200,00 Euro
- Kunst- und Kulturvereine: 200,00 Euro
Zusätzlich werden folgende Mitgliedsbeträge berücksichtigt:
Erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren: 0,50 Euro je Person
Mitglieder unter 18 Jahren: 4,00 Euro je Person
Der Mindestförderbetrag beträgt 200,00 Euro, der maximale Förderbetrag je Verein 5.000,00 Euro. Die errechneten Zuschüsse werden auf volle 10,00 Euro aufgerundet.
Zur Verwaltungsvereinfachung werden die gemeldeten Mitgliederzahlen jeweils für einen Zeitraum von fünf Förderjahren zugrunde gelegt. Maßgeblicher Erhebungsstichtag ist der 31.10. des jeweiligen Erhebungsjahres. Die Vereine haben hierzu einen unterschriebenen Mitgliederspiegel mit Aufschlüsselung nach erwachsenen und minderjährigen Mitgliedern bei der Gemeindeverwaltung Morbach einzureichen.
Für die erstmalige Antragstellung im Rahmen der neuen Förderrichtlinie ist der Antrag durch die Vereine bis spätestens 31.10.2026 bei der Gemeindeverwaltung Morbach einzureichen, damit eine Auszahlung im Dezember 2026 erfolgen kann.
Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Morbach zum Download bereit.
Die Gemeindeverwaltung Morbach prüft die eingereichten Unterlagen formell und inhaltlich. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses einmal jährlich zum 01.12. auf das jeweilige Vereinskonto. Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderstelle stichprobenartige Prüfungen der gemeldeten Mitgliederzahlen durchführen kann. Bei unrichtigen Angaben oder zweckwidriger Verwendung der Fördermittel können Rückforderungen sowie der Ausschluss von weiteren Zuwendungen erfolgen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Morbach gerne zur Verfügung.