4. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Morbach „Morbach III – An der Bahnhofstraße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat Morbach hat am 9.11.2020 beschlossen, im Ortsbezirk Morbach den Bebauungsplan „Morbach III – An der Bahnhofstraße“ zu ändern, um den Ausbau des Seniorenzentrums durch Ergänzung eines Wohnprojektes für ältere Menschen zu ermöglichen. Der Beschluss des Gemeinderates Morbach, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Morbach III – An der Bahnhofstraße“ aufzustellen, wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntgemacht. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachstehend abgedruckten Karte dargestellt.
Der Gemeinderat Morbach hat am 27.4.2021 dem Bebauungsplanentwurf „Morbach III – An der Bahnhofstraße, 4. Änderung“ zugestimmt und die Planunterlagen für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben. Die Planänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß §13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Zeit von
Montag, dem 24.5.2021, bis einschließlich Freitag, dem 25.6.2021,
während der allgemeinen Dienststunden (montags – mittwochs von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 – 17.30 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Raum OG 206, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Aufgrund der derzeitigen Gesundheitslage ist bei einem Besuch im Rathaus Morbach eine vorherige Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung Morbach erforderlich. Termine können unter der Telefonnummer 06533 / 71-315 vereinbart werden.
Die aktuellen Planunterlagen stehen auch auf der Internetseite der Gemeinde Morbach zur Verfügung (https://www.morbach.de/leben-arbeiten/planen-bauen/aktuelle-bauleitplanungen-und-oeffentlichkeitsbeteiligungen/bebauungsplan-morbach-iii-bahnhofsstrasse-enderung-4-aenderung/).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 30.4.2021
Andreas Hackethal, Bürgermeister
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