Bürger

Bekanntmachung

28. Oktober 2022

1. Offenlage des Entwurfs der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr
2022 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich am 28.10.2022 dem
Gemeinderat zuleiten.

  1. Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Dachgeschoss, Zimmer 312, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 im Internet unter www.morbach.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Morbach haben die
    Möglichkeit, innerhalb 14 Tage (31.10.2022 bis 13.11.2022) ab der Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19,
    54497 Morbach, Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung
    mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2022
    einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung
    Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach oder elektronisch an
    info@morbach.de einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Gemeindeverwaltung Morbach, 28.10.2022
Andreas Hackethal, Bürgermeister

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