Bürger

Bekanntmachung

24. März 2026

Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Heinzerath „Heinzerath II – Auf dem Soden, Teilgebiet 1“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Morbach hat am 2.2.2026 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Planungsunterlagen für die frühzeitige Beteiligung freigegeben. Der Vorentwurf dient als Diskussionsgrundlage für das weitere Planverfahren, um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind in diesem Sinne Teil der Öffentlichkeit.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist nachstehend abgedruckt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Planunterlagen

bis einschließlich Freitag, dem 8. Mai 2026,

im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Morbach veröffentlicht. Bitte wählen Sie hierzu auf der Seite https://www.morbach.de die Rubrik ‚Leben & Arbeiten‘ und unter dem Menüpunkt ‚Planen und Bauen‘ den Unterpunkt Bauleitplanung/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen.

Im gleichen Zeitraum liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Raum OG 206 während der allgemeinen Dienststunden (montags 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 7.30 – 17.30 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr), für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dabei hat jeder Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen sollen elektronisch übermittelt werden (an trecktenwald@morbach.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach eingereicht oder dort zur Niederschrift gegeben werden.


Gemeindeverwaltung Morbach
Morbach, den 18.3.2026
Arianit Besiri,
Der Bürgermeister

Anlage Bek20260318