Bürger

Bekanntmachung

13. August 2026

Beschränkung des Benutzungsrechts der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Morbach wegen Wassermangel bzw. des Verwendungsrechts von Trinkwasser zur Sicherstellung der Wasserversorgung

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge in den letzten Monaten, dem damit verbundenen Rückgang der Quellschüttungen und den gefallenen Pegeln der Tiefbrunnen, die mittlerweile sehr lange, teilweise durchgehend laufen müssen, sowie dem außergewöhnlich hohen Wasserverbrauch wird gemäß §§ 4 Abs. 2 und 25 Abs. 2 Satz 2 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Allgemeine Wasserversorgungssatzung – der Gemeinde Morbach vom 08.12.1981 in der Fassung vom 31.03.1987 angeordnet, dass

ab dem 14. August 2026

zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung im gesamten Gemeindegebiet

kein Wasser zum Befüllen von Pools, Planschbecken und sonstigen Wasserspeichern,
zur Bewässerung von Rasenflächen, Grünanlagen, Sträuchern und Bäumen,
zum Autowaschen außerhalb von gewerblichen Waschanlagen
sowie zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen und Hofflächen

verwendet werden darf.

Ausgenommen von diesem Verbot ist die sparsame Handbewässerung von Nutzpflanzen (Gemüse, Obst) sowie die Nutzung gewerblicher Autowaschanlagen.

Zuwiderhandlungen stellen nach § 29 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu der in § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung festgelegten Höhe geahndet werden kann.

Um Beachtung dieser Anordnung und Verständnis für diese notwendige Maßnahme wird gebeten. Die kritische Versorgungslage erfordert das verantwortungsvolle Mitwirken aller Bürgerinnen und Bürger. Nur durch gemeinsames Wassersparen kann die Trinkwasserversorgung für alle sichergestellt werden.

Über die weitere Entwicklung der Wasserversorgungssituation werden wir Sie informieren.


Morbach, den 14.08.2026
Gemeindeverwaltung Morbach

(Günther Alt, Werkleiter) 
Gemeindewerke Morbach

Karl-Heinz Erz, Beigeordneter