Allgemein

Bekanntmachung

10. Februar 2023

Jahresrechnung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2020 sowie Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird hiermit folgender Beschluss des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 öffentlich bekanntgemacht:

Zu Punkt 10:
Abnahme der Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes, Beigeordneter Karl-Heinz Erz und Beigeordneter Uwe Andretta an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. 

Bilanz
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 82.689.846,72 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 7.404.009,07 € erhöht.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 59 % (Vorjahr 58 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 139.135.073,26 € (Vorjahr: 129.675.646,91 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 19.128.344,41 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 583.524,04 € erhöht (Vorjahr: 18.544.820,37 €).

Das Vermögen in Höhe von 139.135.073,26 € ist mit 36.085.547,09 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüsse, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.724.605,43 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.282.605,21 € (Vorjahr: 117.316.957,75 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.114.514,77 € gegenüber dem Vorjahr von 3.092.750,27 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 9.508.927,57 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 12.105.344,97 € und beträgt zum Bilanzstichtag 21.614.272,54 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.

Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2020 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2019 belief sich auf einen Jahresfehlbetrag von -1.838.835,23 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2020 insgesamt 9.242.831,78 € mehr als 2019.

Die Ertragslage des Jahres 2020 bewegte sich weit oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 27.995.866,35 €, wogegen die Planungen 24.244.600,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 41.039.472,95 €.

Die Aufwandslage des Jahres 2020 bewegte sich fast punktgenau auf der Grundlage der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 34.523.180,20 € um -107.139,80 € niedriger als bei der Planung in Höhe von 34.630.320,00 €.

Finanzrechnung
In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 11.495.857,29 € (Vorjahr: 2.559.840,57 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € (Vorjahr: 529.612,45 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 3.191.980,00 €, zuzüglich übertragener
Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2019 von 1.696.554,00 €, zusammen 4.888.534,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 2.717.973,76 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca.
1.920.883,93 € konnte nicht realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich
Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 6.516.292,75 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und –aufwendungen (Position E19) in Höhe von 887.703,80 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 7.403.996,55 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2020 ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 11.495.857,29 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 10.996.939,22 €.
Damit ist die Finanzrechnung 2020 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2020 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind. 

Schulden
Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2020 in Höhe von 4.682.582,96 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 498.918,17 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 444 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 11.558.860,66 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und –auszahlungen (Position F19) in Höhe von -63.003,37 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 11.495.857,29 €. Er liegt damit um 8.936.016,72 € über dem Wert von 2019 in Höhe von 2.559.840,57 €.

Im Jahr 2020 wurden weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen. Der Kassenbestand zum 31.12.2020 für die Gemeinde Morbach beträgt 11.989.296,83 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 498.918,17 € getilgt.

Das Jahresergebnis (Position E23) 2020 beträgt 7.403.996,55 € (Vorjahr: -1.838.835,23 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2020 entnommen werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 139.135.073,26 €uro festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.403.996,55 €uro wird festgestellt.
  3. Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andreatta gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.
  4. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 2 (Bürgermeister Hackethal Andreas, Andretta Uwe)

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs. 2
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme von Montag, dem 13.
Februar 2023 bis einschließlich Dienstag, dem 21. Februar 2023 während der
Dienstzeiten: montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Rathaus, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Zimmer DG 312, öffentlich aus. Daneben kann die Jahresrechnung in elektronischer Form unter www.morbach.de eingesehen werden.

Morbach, den 10.02.2023
Gemeindeverwaltung Morbach

Andreas Hackethal
Bürgermeister

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