Bürger

Bekanntmachung

29. November 2024

Jahresrechnung der Gemeinde Morbach für das Haushaltsjahr 2021 sowie Entlastung der Bürgermeister und der Beigeordneten

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgender Beschluss des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung am 21.11.2024 öffentlich bekanntgemacht:

 Zu Punkt 4:     Abnahme der Jahresrechnung 2021 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes, Beigeordneter Karl-Heinz Erz und Beigeordneter Uwe Andretta an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Bilanz:

Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 85.764.908,14 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 3.075.048,56 € erhöht.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 61 % (Vorjahr 59 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 141.227.042,04 € (Vorjahr: 139.135.073,26 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.692.293,41 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen um 436.051,00 € vermindert (Vorjahr: 19.128.344,41 €).

Das Vermögen in Höhe von 141.227.042,04 € ist mit 34.569.296,54 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 36.085.547,09 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 116.232.412,16 € (Vorjahr: 117.282.605,21 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.128.146,25 € gegenüber dem Vorjahr von 3.114.514,77 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 3.158.966,12 € gegenüber dem Vorjahr und beträgt zum Bilanzstichtag 24.773.238,66 €.

Ergebnisrechnung:

In der Ergebnisrechnung (Muster 15 zu §44 GemHVO) 2021 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 3.075.048,56 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2020 belief sich auf einen Jahres-überschuss von 7.403.996,55 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2021 insgesamt 4.328.947,99 € weniger als 2020.

Die Ertragslage des Jahres 2021 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 25.759.822,35 €, wogegen die Planungen 24.960.250,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 41.502.289,40 €.

Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 37.437.320,21 € und damit höher als bei der Planung in Höhe von 36.057.870,00 €.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 4.494.211,17 € (Vorjahr: 11.495.857,29 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 998.426,99 € (Vorjahr: 498.918,17 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 3.495.784,18 € (Vorjahr: 10.996.939,22 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 6.059.570,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2020 von 2.396.098,00 €, zusammen 8.455.668,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 3.558.971,45 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2021 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 2.487.532,08 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich

Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 4.064.969,19 € aus. Reduziert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und –aufwendungen (Position E19) in Höhe von -989.920,63 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 3.075.048,56 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 3.075.048,56 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2021 ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 4.494.211,17 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 998.426,99 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 3.495.784,18 €.

Damit ist die Finanzrechnung 2021 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2021 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind.

Schulden:

Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2021 in Höhe von 3.684.143,11 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 998.426,99 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung (Einwohner Stand: 30.06.2021 Gesamt: 10.856) aufgrund der Investitionskredite von ca. 339 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2021 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung:

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 4.835.315,93 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und –auszahlungen (Position F19) in Höhe von ‑341.104,76 €.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 4.494.211,17 € (Vorjahr: 11.495.857,29 €).

Im Jahr 2021 wurden weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.

Der Kassenbestand zum 31.12.2021 für die Gemeinde Morbach beträgt 14.016.459,62 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 998.426,99 € getilgt (einschließlich Sondertilgung).

Das Jahresergebnis (Position E23) 2021 beträgt 3.075.048,56 € (Vorjahr: 7.403.996,55 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 3.495.784,18 € (Vorjahr: 10.996.939,22 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2021 entnommen werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

  1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2021 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 141.227.042,04 € festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss (Position E23 Muster 15 zu §44 GemHVO) in Höhe von 3.075.048,56 € wird festgestellt.
  3. Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.
  4. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:                  24
Nein-Stimmen:                0
Stimmenthaltungen:        1

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 114 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zur Einsichtnahme von Montag, dem 02. Dezember 2024 bis einschließlich Dienstag, dem 10. Dezember 2024 während der Dienstzeiten: montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Rathaus, Bahnhofstraße 19, 54497 Morbach, Zimmer DG 312, öffentlich aus. Daneben kann die Jahresrechnung in elektronischer Form unter www.morbach.de eingesehen werden.

Morbach, den 29.11.2024
Gemeindeverwaltung Morbach

Andreas Hackethal
Bürgermeister

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