Bürger

Brennholzversteigerung am 05. Februar 2022 im Forstrevier Morbach

24. Januar 2022

Am Samstag, dem 05.02.2022 (Wiederholungstermin vom 22.01.2022), werden im Forstrevier Morbach Brennholzlose zur Aufarbeitung in Selbstwerbung meistbietend und öffentlich versteigert. Es handelt sich um an Wege gerücktes Brennholz lang und kurz der Baumarten Eiche, Birke und Buche.

Bitte unbedingt beachten!

Die Brennholzversteigerung ist eine 2G Veranstaltung mit Maskenpflicht!

Die entsprechenden Nachweise bitte vor der Versteigerung bereithalten. Diese werden vor Beginn der Veranstaltung von jedem Teilnehmer überprüft. Eine Teilnahme von nicht genesenen oder nicht geimpften Personen ist nicht zulässig.
Zusätzlich gilt für alle Teilnehmer die Maskenpflicht!
Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten.

Die Möglichkeit der Durchführung der Versteigerung ist abhängig von der aktuellen Coronalage und es können sich kurzfristig Änderungen ergeben.
Beachten Sie bitte hierzu ggfls. unsere Mitteilungen im Internet unter www.morbach.de.
Dort finden Sie den Hinweis ob die Versteigerung stattfinden kann.

Die zur Versteigerung kommenden Hölzer befinden sich in:

  • Morscheid-Riedenburg, Abt. 68 (Krumme Buche) und Abt. 70 (Alt-Morscheid)
  • Haag, Abt. 106/107 (Hölzbach/Herrenwiese)

Treffpunkte und Zeiten:

Morscheid-Riedenburg: 9.00 Uhr, Edenbruch, an der K118, Einfahrt Alt- Morscheid
Haag: 11.00 Uhr, an der K80 in Hölzbach an der Bushaltestelle


Der Kaufpreis ist vor Bearbeitung und Abfuhr des Holzes binnen 14 Tagen an die Gemeindekasse Morbach zu überweisen. Weitere Einzelheiten werden vor Ort bekannt gegeben.

Die Lose verfallen am 31.08.2022. Das Holz muss bis zu diesem Zeitpunkt aufgearbeitet und abgefahren sein.

Die Abgabe des Brennholzes erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung und zunächst nur an Personen aus der Gemeinde Morbach für den eigenen häuslichen Bedarf bis zu einer Höchstmenge von 30 Raummetern. Bestandteil dieser Vereinbarung sind die dort aufgeführte „Allgemeine Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz für die nicht gewerbliche Selbstaufarbeitung“. Der Selbstwerber bestätigt durch Unterschrift, davon Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, die Bedingungen einzuhalten. Demnach ist u.a. vorgeschrieben,

  • das Holz nicht weiter zu veräußern,
  • bei der Aufarbeitung und Abfuhr keine Wald- und Wiesenflächen, sondern nur dafür bestimmte Wege und Rückegassen zu befahren,
  • die Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes nicht in Alleinarbeit sowie nicht vor Tagesanbruch und nicht nach Eintritt der Dämmerung durchzuführen,
  • beim Einsatz der Motorsäge nur Biokettenöl mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu verwenden und die persönliche Schutzausrüstung zu tragen.


Wichtige Hinweise zum Sachkundenachweis:

Die Abgabe von Selbstwerberholz kann nur erfolgen, wenn die Personen (auch Helfer), die bei der Aufarbeitung eine Motorsäge bedienen,

  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs (GUV-I 8624, Modul 1 und 2) vorlegen
  • oder eine berufliche Tätigkeit, die den regelmäßige Umgang mit der Motorsäge erfordert, ausüben
  • oder das Holz ohne weitere Bearbeitung verladen und außerhalb von Gemeindegrundstücken weiterbearbeiten.


Morbach, den 24.01.2022

gez. Guido Haag, Revierleiter

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