Alle Papierführerscheine, die umgangssprachlich auch grauer oder rosa Lappen genannt werden, müssen in den nächsten Jahren gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist eine EU-einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument.
Die EU-Umtauschpflicht bezieht sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, welches eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt. Es ist kein erneuter Führerscheintest oder eine erneute Prüfung vorgesehen.
Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer oder rosa Papierführerschein):
Geburtsjahr | Frist |
---|---|
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 und bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Frist |
---|---|
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2023 | 19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, das heißt auch vor dem festgeschriebenen Datum, möglich. Aufgrund der Grenznähe zu Luxemburg, Belgien und Frankreich wird empfohlen, den Papierführerschein bereits jetzt in einen EU-Führerschein zu tauschen, da hier bereits entsprechennde Strafen von Seiten der Polizei im europäischen Ausland zu verzeichnen sind.
Dieser kann während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Wittlich oder bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde in Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben-Trarbach, der Außenstelle Kröv, der Außenstelle Manderscheid der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich- Land oder der Gemeindeverwaltung in Morbach beantragt werden.
Eine persönliche Vorsprache bei der Behörde ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift, welche auf den Führerschein gedruckt wird, erforderlich.
Die Terminvereinbarung mit der Führerscheinstelle ist online über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich.
Wenn der Papierführerschein nicht in Wittlich ausgestellt wurde, eine Karteikarteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle.
Um die Ausstellung des EU-Führerscheins zu beschleunigen, können Sie die Ausstellungsbehörde Ihres Führerscheins vorab telefonisch um die Übersendung der Daten an die Führerscheinstelle in Wittlich bitten.
Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 25,30 €.
Nein. Der behördliche Aufwand wäre in diesem Fall zu groß.
Es drohen 10 € Verwarnungsgeld in Deutschland. Im europäischen Ausland können deutlich höhere Geldstrafen drohen.
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