Kleinprojekte bis 20.000 Euro können auch 2022 wieder gefördert werden.
Auch 2022 stehen der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück in einem „Regionalbudget“ wieder Mittel für die Förderung kleiner Projekte mit Gesamtausgaben von weniger als 20.000 Euro netto zur Verfügung. Das Regionalbudget umfasst maximal 200.000 Euro. Dieser Betrag wird sich gegebenenfalls aber noch verringern. Alle Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz.
Die Zuschüsse können privaten und öffentlichen Antragstellern gewährt werden. Gefördert werden Investitionen in ländliche Gemeinden, in Planungen und Entwicklungskonzepte, kleine Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Maßnahmen zur Dorfentwicklung.
In einem vereinfachten Verfahren werden Förderanträge direkt an die LAG gestellt. Diese wählt die förderwürdigen Vorhaben anhand festgelegter Kriterien voraussichtlich bis Anfang April 2022 aus. Die Projekte müssen bis zum 30.10.2022 abgeschlossen und abgerechnet sein. Weitere Informationen: https://www.lag-hunsrueck.de/foerderungen/regionalbudget.
Die Antragstellung ist möglich bis zum 15. März 2022 bei der Geschäftsstelle der LAG Hunsrück, ansässig beim Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V. in Simmern. Dort wird eine umfassende Beratung zur Antragstellung angeboten.
Weitere Informationen:
Kontakt:
Achim Kistner, Geschäftsführer
Lokale Aktionsgruppe Hunsrück
c/o Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück e.V.
Koblenzer Straße 3
55469 Simmern
Tel.: 06761/ 96442-0
Fax: 06761/ 96442-15
E-Mail: info@rhein-hunsrueck.de
Internet: www.lag-hunsrueck.de
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