Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und entfaltet Bindungswirkung gegenüber jedermann. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden auf den überplanten Grundstücken bestimmte Nutzungen zugelassen bzw. Nutzungen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, verboten. Da es sich bei der Bebauungsplanung um eine Angebotsplanung handelt, gibt es jedoch keine Verpflichtung, die Grundstücke in der vorgesehenen Form zu nutzen (beispielsweise eine Verpflichtung ein Baugrundstück zu bebauen).
Nachfolgend können Sie alle rechtskräftigen Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen abrufen.
Gemeindeverwaltung Morbach
Thomas Recktenwald
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: +49 (0) 6533/71-315
Fax: +49 (0) 6533/95997-315
Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!