Die Gemeinde Morbach gewährt Zuschüsse zur Verbesserung der Wohnqualität für eigengenutzten Wohnraum.
Gefördert werden Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1979 baurechtlich genehmigt wurden, Umnutzung leerstehender Bausubstanz zur Schaffung von neuem Wohnraum sowie der Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung Morbach einzureichen.
Förderung der Dorferneuerung
Zur Förderung der Dorferneuerung gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse für private Vorhaben wie z. B. bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude oder die Umnutzung leerstehender Bausubstanz.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörden entscheiden im Rahmen der Zielsetzungen der Dorferneuerung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge auf Förderung privater Vorhaben sind unter Verwendung des Vordrucks bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese legt den Antrag mit ihrer Stellungnahme nach Prüfung, ob sich die Maßnahme in das Dorferneuerungskonzept des jeweiligen Ortsbezirks einfügt, der Kreisverwaltung vor.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Wohnraumförderung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit verschiedenen Programmen den Bau und Kauf sowie die Modernisierung von Wohnraum. Informationen finden Sie unter https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung/
oder http://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/bauen-und-umwelt/wohnraumfoerderung
Förderdatenbank
Über die Förderdatenbank erhalten Sie umfassende Informationen zu den allen Förderprogrammen des Bundes und der Länder
https://www.foerderdatenbank.de
Gemeindeverwaltung Morbach
Saskia Marx
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach
Tel.: +49 (0) 6533/71-303
Fax: +49 (0) 6533/95997-303
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