Bürger

Wahl der Schöffen(innen) und Jugendschöffen(innen) für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

17. April 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden wieder die Schöffen(innen) und Jugendschöffen(innen) für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber die in der Gemeinde Morbach wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe zu mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte etc.) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazugehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Sie besitzen Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Verantwortungsbewusstsein? Sie sind objektiv, unvoreingenommen, haben einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn? Sie können ihre eigene Meinung vertreten, besitzen darüber hinaus aber auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit? Dann ist das Amt des Schöffen vielleicht genau das Richtige für Sie!

Bitte melden Sie sich bis zum 08.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach. Die Ansprechpartner sind Meike Sonntag (06533/71-213) und Andrea Göhl (06533/71-212). 

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