Aus gegebenem Anlass folgen hier wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gäste der Gemeinde Morbach.
27. Februar 2023
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 1. März außer Kraft
Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Darüber wird der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sitzung morgen beraten. Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.
„Nachdem in Rheinland-Pfalz bereits seit längerem keine Isolationspflicht mehr gilt und auch die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben wurde, sah die 34. CoBeLVO ohnehin nur noch Schutzmaßnahmen vor, die den weit überwiegenden Teil der Menschen im Land nicht berühren. Jetzt – wie der Bund auch – die übrigen Maßnahmen aufzuheben, ist angesichts der Entwicklung konsequent und richtig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Bund und Länder seien sich einig darüber, dass das Schlimmste in der Pandemie überstanden und die Rückkehr zur Normalität weitestgehend geglückt sei. „Nichtsdestotrotz gilt: Wer krank ist, bleibt daheim und wer sich und andere schützen will, der trägt auch weiterhin Maske. Verantwortung übernehmen kann und sollte jeder und jede von uns – unabhängig von geltendem oder auslaufendem Recht“, so Hoch. Der Minister wies auf gestiegene Krankmeldungen im Nachgang zu den Fastnachtstagen hin. Überall im Land stiegen die Fallzahlen, sowohl bei Corona, als auch bei den Influenzainfektionen und klassischen Atemwegserkrankungen. Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems erkenne er aktuell jedoch nicht, betonte Clemens Hoch.
02. Februar 2023
Keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr
Seit dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Dazu hatte das Bundeskabinett am 25. Januar eine entsprechende Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die sich abschwächende Pandemielage.
Die Bundesregierung hat den Schritt, die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr auszusetzen, sorgfältig abgewogen. Dazu hat sie die Entwicklung der Pandemie diesen Herbst und Winter genau analysiert.
Die Corona-Schutzmaßnahmen, die seit Oktober galten, waren erfolgreich. Denn aufgrund dieser Schutzmaßnahmen verlief die Pandemie im Herbst und Winter bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.
Die Lage hat sich, verglichen mit den Hochphasen der Pandemie, deutlich entspannt. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen ist ein klarer Rückgang zu verzeichnen. Grund sind wirksame Impfstoffe, die die Wahrscheinlichkeit eines schweren COVID-19-Verlaufs wesentlich verringern. Eine wichtige Rolle spielen auch antivirale Medikamente und der relativ hohe Immunitätsgrad in der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen.
Aus diesen Gründen sah die Bundesregierung es als geboten an, die Maskenpflicht teilweise auszusetzen. Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April. Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt.
22. November 2022
Isolationspflicht wird zum Wochenende aufgehoben
In seiner heutigen Sitzung hat der rheinland-pfälzische Ministerrat darüber beraten, dass Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, sich ab dem kommenden Wochenende nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben müssen. Dies gilt ab Samstagmorgen 0 Uhr. Im Gegenzug müssen positiv getestete Menschen bei Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit Maske tragen.
21. November 2022
Impfzentren im Land schließen zum Jahresende – Mobile Teams weiter unterwegs
Die Bundesregierung hat eine neue Impfverordnung vorgelegt. Demnach zieht sich der Bund aus der Ko-Finanzierung der Impfzentren in den Ländern zurück. „Ich werde den rheinland-pfälzischen Ministerrat in seiner morgigen Sitzung darüber informieren, dass die verbliebenen 22 Impfzentren im Land zum Jahresende geschlossen werden. Mit einer Grundimmunisierungsquote von 89,7 Prozent und 85,2 Prozent der bereits drei Mal geimpften Menschen über 60 Jahre im Land haben wir eine sehr gute Impfquote. Die Herbstwelle ist abgeebbt und aktuell verzeichnen wir keinen großen Andrang in den Impfzentren. Wir sind davon überzeugt, dass der Impfbedarf ab dem neuen Jahr bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausreichend gedeckt werden kann und wir uns als Land aus dem ergänzenden Angebot teilweise zurückziehen können, ohne eine Versorgungslücke zu hinterlassen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
01. Oktober 2022
01. Oktober 2022
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Maske tragen schützt vor Infektion – Rheinland-Pfalz hält fest an der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
Nachdem der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, wird auch in Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung (34. Corona-Bekämpfungsverordnung) gelten.
„Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten wieder steigen werden, allerdings ist die Ausgangslage in diesem Jahr eine sehr viel Bessere. Es gibt weniger schwere Krankheitsverläufe, da sich ein Großteil der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer gegen COVID-19 haben impfen lassen und in der Gesellschaft eine gute Grundimmunität besteht. So werden wir die derzeit im Land geltenden Regeln weitestgehend beibehalten, sie wurden lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst“, führt Gesundheitsminister Clemens Hoch aus.
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes folgende Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland gelten:
FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr für Fahrgäste, die das 14. Lebensjahr vollendet haben sowie die Pflicht, eine FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) zu tragen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahre sowie für das Personal
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher
FFP2-Maskenpflicht und Testnachweispflicht für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten
FFP2-Maskenpflicht und Testnachweispflicht für den Zutritt von Besuchenden und Beschäftigten in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen
Für den Bereich der Krankenhäuser gilt für Rheinland-Pfalz eine landesrechtliche Ausnahmeregelung, dass Personen (Beschäftigte oder Besuchende), die über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, von der Testpflicht ausgenommen sind.
Ergänzend zu diesen bundesrechtlichen Regelungen wird in der 34. Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), also die Pflicht eine FFP2- oder OP-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen, beibehalten. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind in allen Bereichen Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Personen, denen das Tragen einer Maske wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
19. Juli 2022
05. Juli 2022
Landesimpfkoordinator Daniel Stich: www.impfen.rlp.de – Wunschtermin vereinbaren und impfen lassen!
Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus können schwere Erkrankungen verhindern und sogar Menschenleben retten. Das haben uns die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten mit dem Coronavirus deutlich gezeigt. Rheinland-Pfalz blickt dabei auf eine erfolgreiche Impfkampagne mit einer Impfquote von 84,2 % bei den Erwachsenen ab 18 Jahren (Grundimmunisierung, Stand: 4.7.2022) zurück.
Durch das Impfen, weitere Schutzmaßnahmen und natürlich das unermüdliche Engagement der Forschenden, Mitarbeitenden in Kliniken und Arztpraxen und vielen mehr, hat es Rheinland-Pfalz geschafft eine Überlastung seiner Gesundheitssysteme zu verhindern. Doch die Pandemie ist noch nicht vorbei und deshalb bleibt es wichtig, weiterhin für einen guten Impfschutz in der Gesellschaft zu sorgen. Das Land bietet dafür die notwendige Infrastruktur.
„Alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 5 Jahren haben die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Dafür steht zum einen ausreichend Impfstoff zu Verfügung und zum anderen gewährleistet das Land eine breite Impfinfrastruktur auf der Grundlage von stationären Angeboten wie Impfangeboten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, den Impfzentren und mobilen, niederschwelligen Angeboten wie beispielsweise den Impfbussen. Insbesondere Menschen ab 60 sollten jetzt die Impfzentren nutzen und sich erneut Boostern lassen. Jetzt ist die Zeit den Impfschutz aufzufrischen!“, betont Landesimpfkoordinator Daniel Stich.
Dafür ist es wichtig, den Zugang zu einem Impftermin möglichst einfach und auf den Alltag der Menschen angepasst, zu ermöglichen. Genau das bietet die überarbeitete Website www.impfen.rlp des Landes mit ihren neuen Funktionen. Statt wie bisher einen Termin zugeteilt zu bekommen, können die Besucherinnen und Besucher der Website nun einen Termin sowie ein Impfzentrum selbst auswählen und ihren Impftermin direkt buchen. In Zeiten der Priorisierung, Impfstoffknappheit und einer sehr hohen Nachfrage war die Terminvergabe sinnvoll, da so Termine entsprechend der Priorisierung vergeben werden konnten. Da keine Impfstoffknappheit mehr vorherrscht, ist die freie Wahl eines Wunschtermins für den Impfling nun eine komfortable Lösung.
30. Juni 2022
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Kostenlose Bürgertests für vulnerable Gruppen und vereinfachte Absonderungsverordnung ab 30. Juni
Rheinland-Pfalz wird auch über den 30. Juni hinaus im Land die Möglichkeit für Bürgertests zur Verfügung stellen. Allerdings unter veränderten Bedingungen. So werden nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch bestimmten Personengruppen angeboten. Dazu gehören etwa Kinder bis fünf Jahren, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Bürgertests für andere Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen oder für Personen die durch die Corona-Warn-App eine Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, müssen einen Selbstkostenanteil von drei Euro zahlen.
„Es ist uns wichtig auch weiterhin den Menschen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit auf einen Bürgertest zu gewährleisten. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr notwendig uneingeschränkt alle zu testen. Daher begrüße ich die Entscheidung des Bundes sich in der geänderten Coronavirus-Testverordnung auf den Schutz der vulnerablen Gruppen zu konzentrieren“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Die Kosten für die Testungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen werden umfassend vom Bund übernommen. Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus keine weiteren Personengruppen substituieren. Die neue Testverordnung des Bundes tritt am 30. Juni 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich den 25. November 2022.
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer der berechtigten Gruppe gehören, können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und einer Selbstauskunft die kostenlosen Testungen weiterhin wahrnehmen. Die entsprechenden Vordrucke zur Selbstauskunft erhalten Sie von der jeweiligen Teststelle. Eine Liste aller Teststellen in Rheinland-Pfalz findet sich auf der interaktiven Karte unter covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.
Auf Grund der vom Bund geänderten Testverordnung musste eine Anpassung der erst in der vergangenen Woche verlängerten Absonderungsverordnung erfolgen. Bislang durften Beschäftigte von bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen die Einrichtung nach Beendigung einer Absonderung nur wieder betreten und ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn sie einen durch geschultes Personal in einer Testeinrichtung durchgeführten PoC-Antigentest mit negativem Ergebnis vorweisen können. Diese Regelung findet sich in der ab dem 30. Juni 2022 geltenden Absonderungsverordnung nicht mehr wieder, da solche Antigentests nicht mehr unter die kostenlosen Bürgertests fallen. Es wird den betroffenen Einrichtungen aber weiterhin empfohlen, freiwillig ihre aus der Absonderung zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels der den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Antigen-Tests zu testen, um das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen möglichst gering zu halten.
24. Mai 2022
02. Mai 2022
26. April 2022
Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen – Isolation nach positivem Corona-Test im Regelfall nur noch fünf Tage
Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Ab dem 1. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei künftig nicht mehr notwendig.
Zugleich werden ab dem Wochenende die Gesundheitsämter zum gesetzlichen Regelfall der Infektionsmeldungen zurückgehen und die Fälle und Inzidenzzahlen nur noch werktäglich melden.
„Der Gipfel der Omikron-Welle ist überschritten. Daran ändert auch der aktuelle Anstieg der gemeldeten Fälle nichts: Die aktuellen Prognosen des Frauenhofer ITWM zu den Infektionszahlen gehen davon aus, dass wir mit einem deutlichen Rückgang der 7-Tage-Inzidenz rechnen dürfen. Auch bei der Hospitalisierungsrate und der Belegung der Intensivbetten erwarten die Modellierer einen weiterhin fallenden Trend. Diese Aussicht erlaubt es uns, optimistisch auf den Sommer zu blicken. Wir werden im Sommer weiterstgehend normal mit dem Virus leben können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung. Die entsprechend geänderten Regelungen gelten ab Sonntag, den 1. Mai.
03. April 2022
Dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (33. CoBeLVO) vom 01. April 2022 (gilt ab dem 03. April 2022)
31. März 2022
30. März 2022
Maskenpflicht im medizinischen Bereich, in Pflegeeinrichtungen und im ÖPNV bleibt – zunächst aber keine Hotspot-Regelung
In Rheinland-Pfalz wird es ab dem 2. April keine Hotspotregelung geben. Das hat der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Danach entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln. Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV.
Damit die Landesparlamente die nun geltenden Regelungen abändern könnten, müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen. „Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. Das Bundesgesetz nehme den Ländern aber jede Möglichkeit flexibler Schutzmaßnahmen.
28. März 2022
Testzentrum Morbach – Öffnungszeiten an Ostern
Suchen Sie Verfügbare Hotels, Pensionen & Ferienwohnungen für Ihren Lieblingstermin!